Kostenübernahme für Ihren Umzug

bis zu 4.000 Euro

Profitieren Sie von finanziellen Zuschüssen der Krankenkassen, Pflegekassen oder anderen Trägern! Erfahren Sie, wie Sie Unterstützung für Ihren Umzug erhalten und welche Schritte notwendig sind, um die Kostenübernahme zu beantragen.

Übernahme der Umzugskosten

Wir unterstützen Sie

Die Pflegeversicherung fördert notwendige Umzüge von Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegestufe 1), um die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern oder das allgemeine Wohnumfeld zu verbessern. Dabei können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragt werden.

Der Antrag muss vor dem Umzug bei der Pflegekasse gestellt und die Notwendigkeit nachvollziehbar begründet werden.

Wir helfen Ihnen gerne dabei!

  • Notwendige Umzüge:
    Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder in die Nähe von Angehörigen.

  • Barrierefreiheit schaffen:
    Installation von Treppenliften.
    Verbreiterung von Türen für Rollstühle.

  • Anpassung von Badezimmern:
    Umbau der Badewanne zur ebenerdigen Dusche.
    Montage von Haltegriffen.

  • Veränderungen in der Wohnung:
    Anbringen von rutschfesten Böden.
    Umstellung der Möbel, um Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.

Ja, der Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für einen notwendigen Umzug gewährt werden.

  1. **Beratung einholen:**
    Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und lassen Sie sich zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen beraten.
  2. **Notwendigkeit begründen:**
    Legen Sie dar, warum der Umzug oder die Maßnahme erforderlich ist, um die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern (z. B. ärztliches Attest oder Gutachten des Medizinischen Dienstes).
  3. **Antrag vorab stellen:**
    Reichen Sie den Antrag **vor Beginn des Umzugs** schriftlich bei der Pflegekasse ein.
  4. **Kostenvoranschläge einreichen:**
    Fügen Sie Angebote für die Umzugskosten oder geplante Maßnahmen bei.
  5. **Genehmigung abwarten:**
    Beginnen Sie erst nach der schriftlichen Genehmigung durch die Pflegekasse mit dem Umzug oder den Maßnahmen.

So stellen Sie sicher, dass der Antrag korrekt ist und genehmigt werden kann.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, damit Sie vollumfänglich von den Zuschüssen profitieren können.

  • Pro Maßnahme und Bedarf gibt es bis zu 4.000 Euro, unabhängig davon, wann der letzte Zuschuss beantragt wurde.
  • Wichtig ist, dass der Antrag immer vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.

Das bedeutet, Sie können Zuschüsse beantragen, sobald ein neuer Bedarf besteht, der durch die Pflegekasse anerkannt wird.